umweltrichtlinien

Umweltrichtlinien

Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – ElektroG

Seit dem 24. März 2005 gilt in Deutschland das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten). Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind.

Seit dem 24. März 2006 können Verbraucher ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen, z. B. Wertstoffhöfen, abgeben. Entsprechende Geräte dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Selbstverständlich unterstützt auch [Dein Firmenname] diesen Umweltgedanken. Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter der WEEE-Registrierungsnummer [DEXXXXXXXX] registriert und kennzeichnen alle von uns als Hersteller in Umlauf gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechend. Darüber hinaus achten wir streng darauf, dass unsere Zulieferer die Regelungen des ElektroG erfüllen und die Geräte ordnungsgemäß kennzeichnen.

Entsorgung und Rücknahme von Versand- und Verkaufsverpackungen

JonaShape ist dem dualen Entsorgungssystem [Name des Dualen Systems, z. B. Zentek] angeschlossen und erfüllt damit die Verpflichtungen der Verpackungsverordnung / VerpackG.

Zweck der Verpackungsverordnung ist, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Ebenso sollen stoffliche Verwertung und Wiederverwendung gefördert sowie Entsorgung reduziert werden. Wir unterstützen dieses Ziel und laden auch Sie ein, bewusst und umweltgerecht zu handeln.

Für das ab 1.1.2019 geltende VerpackG sind wir bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) unter der Nummer [DEXXXXXXXXXXXXX] registriert.

RoHS-Richtlinie (2011/65/EG – EU No. 2015/863)

Seit dem 1. Juli 2006 ist die RoHS-Richtlinie in Kraft. Diese EU-Richtlinie beschränkt bzw. vermeidet den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Alle seit diesem Datum verbauten Teile in Neugeräten müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen. Ausgenommen sind Bau- oder Ersatzteile für Reparaturen von Geräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden.

Batterieverordnung

Batterien und Akkus dürfen seit dem 1. Oktober 1998 nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind verpflichtet, alle verbrauchten oder defekten Batterien und Akkus zurückzugeben. Diese können unentgeltlich bei öffentlichen Sammelstellen oder an Verkaufsstellen abgegeben werden. Unsere Registrierungsnummer bei der EAR lautet [DEXXXXXXXX].

REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung dient dem Schutz vor gesundheitsgefährdenden Chemikalien. JonaShape ist gemäß REACH-Verordnung (EG 1907/2006, Artikel 3) weder Hersteller noch Importeur von Stoffen und Zubereitungen und bringt diese nicht in Verkehr. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen beziehen wir unsere Produkte nur von Lieferanten und Herstellern, deren Produkte frei von gefährlichen Stoffen sind.